ERLANGUNG EINES WOHNSITZES IN SPANIEN FÜR AUSLÄNDER, DIE NICHT DER GEMEINSCHAFT ANGEHÖREN -GOLDEN VISA-

Im Gesetz 14/2013 vom 27. September heißt es: „Nichtansässige Ausländer, die beabsichtigen, in das spanische Hoheitsgebiet einzureisen, um eine bedeutende Kapitalinvestition zu tätigen, können ein Aufenthaltsvisum oder gegebenenfalls ein Aufenthaltsvisum für Investoren beantragen“.

Bedingungen für die Beantragung der “Golden Visa”

  • Investitionen in öffentliche Schulden im Wert von mindestens zwei Millionen Euro (2.000.000 ‚).
  • Investitionen in Bankeinlagen in spanischen Körperschaften oder in Aktien spanischer Unternehmen im Wert von einer Million Euro oder mehr (1.000.000 Euro).
  • Kauf von Immobilien in Spanien, deren Investition mehr als 500.000 Euro beträgt.
  • Durchführung von Geschäftsprojekten in Spanien. Sie müssen als von allgemeinem Interesse betrachtet und anerkannt werden.

Vorteile bei der Erlangung eines Wohnsitzes in Spanien:

  • Einreise nach Spanien ohne Aufenthaltsvisum
  • Leben und Arbeiten in Spanien
  • Reisen in der EU – visafreier Schengen-Raum
  • Ihre Familie nach Spanien bringen können
  • Zugang zum Daueraufenthalt (nach 5 Jahren und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung)
  • Zugang zur spanischen NATIONALITÄT (nach 6 Jahren und in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung)
  • Gesche hat Erfahrung mit diesem Verfahren und kann Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erhalten. Die Beratung umfasst alle Aspekte, von der Untersuchung der optimalen Investition, die getätigt werden soll, über andere Schritte wie die Eröffnung eines Bankkontos, bis hin zum Prozess der Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung selbst.

UMFASSENDE BERATUNG

Gesche Abogados bietet sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen Beratung an.
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